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    Ein Blogbeitrag von: Regina [Der Inhalt stellt keine Rechts-, Finanz-, Steuer- oder Anlageberatung dar.]

    Angestellt und selbstständig: Wie läuft das mit der Krankenversicherung?

    Vor allem im digitalen Zeitalter, in dem der nächsten Generationen praktisch mit dem Tablet in der Hand aufwachsen, steigen die Chancen, sich auch ohne großes Investment nebenberuflich selbstständig zu machen. Doch über alle dem schwebt oft eine Frage: Was passiert eigentlich mit der Krankenversicherung und steigen die Beiträge?

    Angestellt und selbstständig Krankenkasse

    Wer angestellt und selbstständig zugleich ist, sollte vor allem in puncto Krankenversicherung genau hinsehen und seinen Status von der Versicherung prüfen lassen. (Bild: Delmaine Donson, Getty Images - Canva Pro)

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      Wirklich nebenberuflich selbstständig?

      Wenn Du tatsächlich von der gesetzlichen Krankenkasse als nebenberuflich und nicht hauptberuflich selbstständig anerkannt wirst (in der Regel der Fall, wenn Dein Einkommen und Deine Arbeitszeit als Selbstständiger im Vergleich zur Haupttätigkeit gering ausfällt), hast Du in puncto Krankenkassenbeitrag den Jackpot gezogen: Denn so zahlst Du unseren Recherchen nach keinen extra Beitrag auf die Einkünfte als Selbstständiger - Steuern aber sehr wohl, das darfst Du nicht vergessen.

      Freiwillig gesetzlich versichert und in die Private bei hauptberuflicher Selbstständigkeit

      Sieht es andersherum aus und verdienst Du Dein Geld hauptsächlich mit Deiner Selbstständigkeit, könnte es sein, dass Du Dich freiwillig gesetzlich oder aber privat versichern musst. Welche Variante hängt stark von folgenden Faktoren ab:

      • Dein potenzieller PKV-Beitrag (einkommensunabhängig)
      • Dein Einkommen
        • Dein einkommensabhängiger GKV-Beitrag

      Bereits privat versichert - was passiert?

      Nun kann es auch vorkommen, dass Du als Angestellter bereits privat versichert bist, weil Du über der Versicherungsgrenze von 69.300 Euro (Stand 2024) verdienst und Dich gegen die freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung entschieden hast. In diesem Fall müsste sich also nicht viel ändern. Eine Sache gilt es dennoch zu beachten: den Arbeitgeberanteil. Auch hier wird wahrscheinlich relevant sein, ob Du (in diesem Fall von der privaten Versicherung) als haupt- oder nebenberuflich selbstständig eingestuft wirst und der Arbeitgeberzuschuss entfällt oder Dir weiterhin zusteht. Kläre diese Fragen am besten immer direkt mit Deinem Versicherer.

      Nebenher selbstständig: weiter Eckpunkte im Überblick

      • Du hast gemäß Artikel 12 Grundgesetz und § 1 Gewerbeordnung das Recht, Dich auch im Nebenberuf selbstständig zu machen.
      • Allerdings solltest Du Deinen Arbeitgeber informieren und abklären, ob Dein bestehender Arbeitsvertrag die nebenberufliche Selbstständigkeit ausschließt. 
        • Aufträge, die Du als Selbstständiger für Konkurrenten Deines Hauptarbeitgebers erbringst, können ein Ausschlusskriterium sein. 
        • Auch darf Deine Nebentätigkeit Deine Haupttätigkeit nicht beeinflussen - beispielsweise, weil Du dadurch müde zur Arbeit erscheinst oder an bestimmten Tagen frei brauchst. 

      Wichtiger Hinweis: Der Inhalt stellt keine Rechts-, Finanz-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für verlässliche Informationen solltest Du immer eine entsprechend zertifizierte Fachperson konsultieren.

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      Die Autorin

      Als freie Autorin und Bloggerin ist Regina nicht nur für privatier-werden.de, sondern auch für Dienstleister in der Finanzbranche aktiv. Hier teilt Regina neben allgemeinen Informationen auch eigene Erfahrungen und MeinungenDie Inhalte stellen entsprechend KEINE Anlage-, Rechts-, Steuer- oder Lebensberatung dar.

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