Krankenkasse als [angehender] Privatier: Möglichkeiten + weitere Infos [PKV & GKV]
Als Privatier musst Du Dich genauso krankenversichern wie jeder oder jede andere. Schließlich gibt es in Deutschland ebenso wie in vielen anderen Ländern eine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Wir verraten Dir, wie das in verschiedenen Szenarien mit der Krankenkasse läuft.
PKV, GKV - welche Krankenversicherung eignet sich als Privatier und worauf gilt es sonst noch so zu achten?
Die Optionen und Szenarien
Welche Versicherung für Dich infrage kommt und am günstigsten ist, hängt maßgeblich davon ab, woraus Du Deine Einkünfte als Privatier beziehst (z. B. Vermietung / Verpachtung, Kapitalerträge) bzw. ob Dir eine gesetzliche Rente zusteht (und Du bereits im Renteneintrittsalter bist) und wie Du während Deines Arbeitslebens versichert bist / warst.
- Warst Du im aktiven Berufsleben freiwillig gesetzlich den Arbeitgeber gesetzlich versichert warst, dann musst Du Dich nun selbst drum kümmern und den vollen Beitrag zahlen. Dies gilt auch, wenn Du pflichtversichert warst und noch keine Rente erhältst.
- Beziehst Du hingegen (schon) eine gesetzliche Rente und bist pflichtversichert, so tragen die Rentenversicherungsträger die Hälfte des Beitrags. Dieser würde direkt einbehalten.
- Lebst Du ausschließlich von Deinem Ersparten und hast keine Einkünfte, dann würdest Du in der GKV den Mindestbeitrag von 226,24 Euro pro Monat (Stand 2024) für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
- Erhältst Du eine gesetzliche Rente und bist freiwillig gesetzlich versichert, musst Du den gesamten Beitrag zahlen, erhältst jedoch (auf Antrag) einen Zuschuss vom Träger der Rentenversicherung.
- Als Privatversicherter ändert sich zunächst einmal nichts. Außer, Du willst aktiv in eine andere Versicherung wechseln (sofern überhaupt möglich).
Was muss ich als Privatier bei Mieteinnahmen und anderen Einkünften hinsichtlich der Krankenversicherung beachten?
Inwiefern sich Mieteinnahmen und weitere Einkünfte (beispielsweise Kapitalerträge) auf die Krankenkassenbeiträge auswirken, hängt davon ab, wann Du den Privatier Status annimmst und ob Dir dann direkt oder später eine gesetzliche Rente zusteht. Solange Du nicht in der Krankenkasse der Rentner bist, weil Du eine gesetzliche Rente beziehst und dann Anspruch auf diese Versicherungsform hast, wärst Du zunächst freiwillig gesetzlich versichert. In diesem Fall würden auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalerträge beitragspflichtig. Sobald du in die KVdR wechselst, werden die Beiträge in der Regel nur auf die gesetzliche Rente und ggf. auf Versorgungsbezüge erhoben. Mieteinnahmen und Kapitalerträge werden dann nicht mehr berücksichtigt.
KvdR
In der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) bist Du versichert, wenn Du während Deines Erwerbslebens mindestens 90 % der Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert warst und eine gesetzliche Rente beziehst und nicht danach noch hauptberuflich selbstständig bist. Weitere Einkünfte wirken sich nicht auf die Beiträge aus - ein klarer Vorteil!
GKV
In der freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung würde Dein Beitrag als Privatier auf Basis beitragspflichtiger Einnahmen kalkuliert (z. B. Rente, Kapitalerträge, Vermietung und Verpachtung, Renten aus einer privaten Rentenversicherung). Der Mindestbeitrag liegt bei circa 200 Euro pro Monat, der Maximalbetrag bei rund 1.000 Euro monatlich).
PKV
Die Beiträge für die Private Kranken- und Pflegeversicherung werden einkommensunabhängig berechnet. Vorteil: Selbst mit Kapitalerträgen in horrenden Höhen würdest Du nicht mehr Beitrag zahlen. Nachteil: Auch bei geringen Einkünften kann es teuer werden, sofern Du nicht früh in die PKV gewechselt bist und u. a. von Altersrückstellungen profitierst.
Lese-Tipp: Beachte aus unseren Beitrag zum Thema "Gesetzliche Rente + weitere Einnahmen: Was gilt bei der Krankenversicherung?"
PKV oder GKV: Was ist (ohne gesetzliche Rente) günstiger?
Welche Variante günstiger ist, lässt sich so pauschal nicht beantworten. Zur Erläuterung:
- Der Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse liegt regulär bei 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.
- Die Bemessungsgrenze liegt (2024) bei 62.100 Euro pro Jahr, also 5.175 Euro pro Monat.
- Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent liegt der Mindestbeitrag (179,11 Euro) bei 185 Euro für die Krankenversicherung plus Pflegepflichtversicherung. Insgesamt sind das etwas über 200 Euro monatlich.
- Der Höchstbeitrag für selbstständige und sonstige freiwillig Versicherte (also auch Privatiers) beträgt ohne Anspruch auf Krankengeld 812,48 Euro pro Monat und mit Anspruch auf Krankengeld bei 843,53 Euro monatlich.
- Die privaten Kranken- und Pflegeversicherungen legen ihre Preise selber fest und steigen seit Jahren, allerdings werden die Beiträge unabhängig vom Einkommen erhoben.
- Bei einem späten Eintritt in die PKV werden teilweise horrende Summen verlangt.
> Infos zu den GKV-Beiträgen auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums
Welche Einkünfte sind in der (freiwilligen) GKV beitragspflichtig?
Als beitragspflichtiges Einkommen werden unserer Recherche zufolge alle Einkommensarten angesetzt, die Du zum Bestreiten Deines Lebensunterhalts verwenden kannst:
- Einkünfte aus Vermietung / Verpachtung
- Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden
Es macht also bei der Berechnung des GKV-Beitrags durchaus einen Unterschied, ob Du eine Wohnung selbst bewohnst und Dir die Miete sparst oder die Wohnung vermietest und Einkünfte erzielst. Vermögen, das einfach nur aufgebraucht wird, scheint nicht relevant zu sein (könnte sich aber rein theoretisch ändern).
Pflichtversicherte Rentner in der GKV (KVdR) zahlen ihre Beiträge jedoch nur auf die gesetzliche Rente. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalerträge werden nicht berücksichtigt.
Letztlich ist also entscheidend:
- wie hoch Deine Einkünfte als Privatier sind,
- welche Einkünfte von der GKV als beitragspflichtig erachtet werden und
- wie hoch Dein PKV-Beitrag wäre bzw. ist.
Die private Krankenversicherung kann also für Privatiers mit hohen beitragspflichtigen Einkünften günstiger sein als die gesetzliche Krankenkasse. Bei einem späten Wechsel von der GKV in die PKV im Alter gilt dies jedoch nicht. Bei geringen oder gar keinen beitragspflichtigen Einkünften ist die GKV fast immer günstiger als die PKV. Vielleicht sind Dir aber auch in jedem Fall die meist besseren Leistungen (je nach Tarif) der privaten Krankenkasse wichtig.
Wann ist ein Wechsel möglich [und sinnvoll]?
- Freiwillige Mitglieder (freiwillig Versicherte*) der GKV haben jederzeit die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln - also auch im Rentenalter.
- Der Wechsel freiwillig Versicherter von der PKV (zurück) in die GKV ist hingegen nicht immer machbar und unter folgenden Bedingungen ausgeschlossen:
- Das 55. Lebensjahr wurde vollendet.
- In den letzten 5 Jahren bestand keine gesetzliche Versicherung.
- Mindestens die Hälfte dieser Zeit warst Du versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder im Hauptberuf selbständig.
*Was heißt "freiwillig versichert"?
Es gibt zwei Gruppen von Personen:
- solche, die überhaupt nicht die Wahl haben, in eine PKV zu wechseln, weil sie per Gesetz in der GKV versichert sein müssen und
- solche, die frei entscheiden dürfen.
Die Wahl haben Angestellte, wenn sie ein Jahr ganzes Jahr ein Arbeitsentgelt von aktuell 5.775,00 Euro (Stand: 2024) erhalten. Auch Beamte, Pensionäre, Selbstständige und nicht erwerbstätige Personen haben die Wahl.
Fazit
WENN Du Dich also bewusst für eine dauerhafte Versicherung in der PKV entscheidest, dann solltest Du so früh wie möglich wechseln, um von günstigen Beiträgen und Altersrückstellungen zu profitieren.
Solltest Du hingegen jetzt bereits in der Privaten sein und zurück in die GKV wollen, darfst Du ebenfalls nicht allzu lange warten - kannst aber rein theoretisch noch eine gewisse Zeit von günstigeren Beiträgen profitieren, wenn Dein beitragspflichtiges Einkommen zu hohen GKV-Beiträgen führen würde.