Gesetzliche Erbfolge: das gilt ohne Testament [Reihenfolge, Höhe der Erbschaft]
Sofern das Erbe nicht individuell durch ein Testament geregelt wurde, greift die gesetzliche verankerte Erbfolge. Wir verraten Dir, wer im Fall der Fälle wie viel vom Nachlass erbt.
Erbfolge: das System der Erbordnungen
In der Erbfolge wird zwischen drei “Ordnungen” unterschieden.
1. Ordnung
- Kinder (ehelich und unehelich)
- Enkel
- Urenkel
- weitere Abkömmlinge
2. Ordnung
- Eltern
- Kinder der Eltern (also Geschwister)
- deren Enkel (Nichten / Neffen)
- deren Urenkel und weitere Abkömmlinge
3. Ordnung
- Großeltern
- deren Kinder (Onkel und Tanten)
- deren Kinder (Vetter und Kusinen)
- deren Kinder / weitere Abkömmlinge
Angehörige der 1. Ordnung erben entsprechend vor denen der 2. und 3. Ordnung. Innerhalb der Ordnungen erben die Angehörigen gemäß der definierten Reihenfolge.
Und was ist mit Ehepartnern?
Tatsächlich erben der hinterbliebene Ehepartner bzw. die Ehepartnerin noch vor den Nachkommen der 1. Ordnung. Allerdings ist wichtig zu betonen, dass eben nie das gesamte Erbe an eine Person bzw. Erbengemeinschaft (beispielsweise im Falle mehrerer Kinder) fließt, sondern aufgeteilt wird. Und diese Aufteilung hängt davon ab, wie viele Erben infrage kommen und welcher Güterstand im Falle einer Ehe herrscht.
Höhe der Erbschaft: davon hängt sie ab
Wie viel man erbt, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Mit der folgenden Tabelle möchten wir es auf das wesentliche herunterbrechen.
Verwandte | Erbteil |
Ehegatte (bei Zugewinngemeinschaft) | 1/2 (mit Kindern) oder 3/4 (mit Eltern, Geschwistern) oder 100 % (ohne nahe Verwandte) |
Kinder (Erben 1. Ordnung) | Gleichteilig, Ehegatte hat zusätzlichen Anspruch |
Eltern und Geschwister (Erben 2. Ordnung) | Eltern je 1/2, bei vorverstorbenem Elternteil teilen sich die Geschwister den Anteil |
Großeltern und deren Abkömmlinge (3. Ordnung) | Großeltern gleichteilig, bei vorverstorbenem Großelternteil teilen sich Onkel und Tanten den Anteil |
Pflichtteilanspruch trotz Testament
Nun haben Erblasser die Möglichkeit, das Erbe mehr oder weniger individuell über ein Testament zu regeln. So ganz leer ausgehen werden bestimmte Nachkommen bzw. Angehörige jedoch auch dann nicht.
Grundsätzliches Anrecht auf einen Pflichtteil haben Ehegatten, Kinder und ggf. Eltern des Erblassers:
- Ehegatte: Wenn der gesetzliche Erbteil des Ehegatten 1/2 des Nachlasses wäre, beträgt der Pflichtteil 1/4.
- Kinder: Wenn ein Kind gesetzlich 1/2 des Nachlasses erben würde, beträgt sein Pflichtteil 1/4.
- Eltern: Wenn keine Kinder vorhanden sind und die Eltern den gesamten Nachlass erben würden, beträgt ihr Pflichtteil jeweils 1/4.
Übrigens: Sämtliches Mobiliar, Dinge wie ein Auto oder den Fernseher erben immer die Ehegatten, sofern vorhanden. Danach folgen die Erben der 1. Ordnung.
Wusstest Du, dass Du neben Vermögen auch etwaige Schulden erbst? Bedeutet: Wenn Du ein Erbe antrittst bzw. akzeptierst, gehen sämtliche Verbindlichkeiten auf Dich über. Um hier finanziellen Schaden abzuwenden, kannst Du das Erbe innerhalb einer gewissen Frist ausschlagen.
Das Nachlassgericht informiert die gesetzlichen oder testamentarischen Erben, wenn ein Todesfall gemeldet und ein Testament eröffnet wurde.
Im Falle der Ausschlagung würde das Erbe dann automatisch dem oder der nächsten in der gesetzlichen Erbfolge zugeteilt - der Pflichtteil entfällt. Auch diese Person hat selbstverständlich das Recht, das Erbe abzulehnen. Würden alle vorhandenen Erbberechtigten das Erbe ausschlagen, so ginge der Nachlass letztlich an den Staat über.
Meistens lohnt es sich aber, das Erbe anzutreten und das Vermögen entsprechend anzulegen.