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    Ein Blogbeitrag von: Regina [Der Inhalt stellt keine Rechts-, Finanz-, Steuer- oder Anlageberatung dar.]

    Kapitalertragsteuer / Abgeltungssteuer

    Als Privatier, aber auch während der Vermögensaufbauphase, zahlst Du auf Kapitalerträge Steuern: die sogenannte Kapitalertragsteuer. Anders als die Einkommensteuer, die beispielsweise auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erhoben wird, handelt es sich bei der Kapitalertragsteuer um eine Pauschalbesteuerung. Der Steuersatz beträgt aktuell 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Einen Freibetrag von 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Verheiratete gibt es auch. 

    Angestellt und selbstständig Krankenkasse

    Ziemlich praktisch: Wenn Du Dein Depot oder Tagesgeldkonto bei einer Bank in Deutschland hast, wird die Steuer als sogenannte Abgeltungssteuer direkt vom Finanzinstitut ans Finanzamt abgeführt. Du bekommst also direkt den Nettobetrag. Bei Erträgen im Ausland musst Du die Einkünfte nachträglich über sie Anlage KAP in Deiner Einkommensteuererklärung deklarieren. 

    Auf einen Blick:

    • Kapitalerträge werden pauschal mit 25 Prozent besteuert. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent) und Kirchensteuer (8 Prozent oder 9 Prozent). 
    • Deutsche Finanzinstitute führen die Steuer automatisch als Abgeltungssteuer ab. Ausländische Kapitalerträge müssen in der Anlage KAP deklariert werden. Gleiches gilt für Gewinnausschüttungen von einer GmbH, die Du als natürliche Person erhältst. 
    • Grundsätzlich gelten folgende Einkünfte als Kapitalerträge: Zinsen von Spar-, Tagesgeld- und Festgeldkonten, Dividenden aus Aktien, Gewinnausschüttungen aus GmbH Anteilen, Anleihen, Veräußerungsgewinne (Fonds, ETFs, Aktien, Anleiheverkäufe).

    Wenn Du so wenig Einkommen hast, dass Du unter dem jährlichen Grundfreibetrag (Stand 2024: 11.604 Euro) bleibst, ist eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer möglich. Dazu müsstest Du eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.

    Wann Du die Anlage KAP ausfüllen solltest

    Grundlegend gibt es drei Szenarien, in denen Du unbedingt die Anlage KAP der Steuererklärung ausfüllen solltest:

    1. Du erzielst Kapitalerträge über ein ausländisches Finanzinstitut, wodurch nicht automatisch Abgeltungssteuer entrichtet wird. 
    2. Die Kapitalerträge aus Firmenbeteiligungen werden grundsätzlich nicht direkt versteuert und gemeldet. 
    3. Du hast mehreren Banken Freistellungsaufträge erteilt, die Erträge bei einer Bank liegen über dem Freistellungsbetrag und bei einer anderen Bank so deutlich darunter, dass in der Summe Dein Gesamtfreibetrag nicht überschritten wird, eine Bank jedoch trotzdem Steuern abgeführt hat. Diese kannst Du Dir zurückerstatten lassen.

    Kapitalertragsteuer oder Abgeltungssteuer: Was ist der Unterschied?

    Die Steuerlast ist gleich, doch je nachdem, wann die Steuern fällig werden. Spricht man von Kapitalertragsteuer oder Abgeltungssteuer. Einfach ausgedrückt: Automatisch vom Finanzinstitut / Broker abgeführte Kapitalertragsteuer bezeichnet man als Abgeltungssteuer. Wird diese nicht automatisch abgeführt, spricht man weiter von der Kapitalertragsteuer.

    Berechnung der Kapitalertragsteuer

    Die Berechnung der tatsächlichen Steuerlast ist nur auf den ersten Blick simpel. Bei genauerem Hinsehen entpuppt sich jedoch die Komplexität. So ist eben nicht nur der Freibetrag einzuberechnen - auch solltest Du beachten, dass Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nicht direkt auf die Kapitalerträge erhoben werden, sondern auf die letztlich berechnete Kapitalertragsteuer. Ebenfalls etwas tricky: Weil die Kirchensteuer eine Sonderausgabe darstellt und von der Abgeltungssteuer abgezogen werden kann, ändert sich die Berechnung noch mehr. Wir empfehlen Dir deshalb, unseren Abgeltungssteuerrechner zu verwenden.

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    Die Autorin

    Als freie Autorin und Bloggerin ist Regina nicht nur für privatier-werden.de, sondern auch für Dienstleister in der Finanzbranche aktiv. Hier teilt Regina neben allgemeinen Informationen auch eigene Erfahrungen und Meinungen. Die Inhalte stellen entsprechend KEINE Anlage-, Rechts-, Steuer- oder Lebensberatung dar.

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    r_hundseder

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