Erbschaft: die wichtigsten Eckpunkte
Sehr viele Menschen entscheiden sich in Folge einer Erbschaft dafür, aus dem Berufsleben auszusteigen und Privatier zu werden. Entsprechend ausführlich möchten wir deshalb die wichtigsten Aspekte der Erbschaft für Dich klären. Tipp: Zur lückenlosen Klärung aller Deiner Fragen solltest Du stets Rücksprache mit einem Fachanwalt, einem Steuerberater und / oder der Finanzverwaltung halten.
Gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Sie bestimmt, welche Verwandten in welcher Reihenfolge und welchem Umfang erben.
Erbschaftssteuer
Erbschaften unterliegen der Erbschaftssteuer. Deren Höhe ist von der Beziehung zum Erblasser und der Höhe des geerbten Vermögens abhängig. Verschiedene Freibeträge können die Steuerlast mindern. Ehegatten und Kinder profitieren von höheren Freibeträgen, während bei entfernten Verwandten und Nichtverwandten geringere Freibeträge und höhere Steuersätze gelten.
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Pflichtteil
Der Pflichtteil stellt sicher, dass bestimmte nahe Angehörige (z. B. Ehegatten, Kinder) trotz anderslautender letztwilliger Verfügungen einen Mindestanteil am Erbe erhalten. Er beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann durch enterbende Verfügungen nicht vollständig entzogen werden. Wichtig: Der Pflichtteilsanspruch muss aktiv geltend gemacht werden.
Erbengemeinschaft
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Diese Gemeinschaft muss den Nachlass gemeinsam verwalten, Entscheidungen einstimmig treffen und kann erst durch eine Auseinandersetzung, bei der der Nachlass aufgeteilt wird, aufgelöst werden. Konflikte können durch klare Absprachen und rechtliche Regelungen minimiert werden.
Vorweggenommene Erbfolge
Die vorweggenommene Erbfolge ermöglicht es, Vermögen bereits zu Lebzeiten zu übertragen, z.B. durch Schenkungen. Dies kann steuerliche Vorteile bieten und zukünftige Erbstreitigkeiten vermeiden. Instrumente wie Nießbrauch und Wohnrecht sichern dem Schenkenden häufig weiterhin Nutzungsrechte am übertragenen Vermögen.
Erbschaftsannahme und -ausschlagung
Erben können entscheiden, ob sie eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Eine Annahme führt zur Übernahme aller Rechte und Pflichten, einschließlich Schulden des Erblassers. Die Ausschlagung muss innerhalb einer bestimmten Frist erklärt werden und bewirkt, dass die Erbschaft als nie angenommen gilt, wodurch sie auf den nächsten Berechtigten übergeht.