Schnelles Geld: So kannst Du schnell Geld verdienen [online & offline] - passiv und aktiv
Eines vorab: Auch wenn es zahlreiche Möglichkeiten gibt, nebenher oder auch als Haupteinnahmequelle Geld zu verdienen, so ist richtig schnelles Geld nur selten möglich. In jedem Fall hängt es davon ab, wie viel Geld zu brauchst, was Du unter “schnell” verstehst und ob Du Dich der Sache voll und ganz widmen kannst oder sie nebenher machen musst (weil Du einen Hauptjob hast).
Definiere die Möglichkeiten!
Anders als andere Seiten, die das Thema ebenfalls behandeln, möchten wir uns dem Thema also etwas anders nähern. Statt Dir einfach alle Möglichkeiten aufzuzählen, die wir im Übrigen auch in unseren Artikel zu “Online Geld verdienen”, “passives Einkommen” oder “Geld sparen [Tipps]” behandeln, wollen Dir Dich ermutigen, zunächst einmal, genau aufzulisten:
- wie viel Geld Du brauchst
- wann Du dieses Geld brauchst und
- wie viel Zeit Du dafür aufwenden kannst und willst.
Denn Du wirst verstehen, dass Du mit mehr Zeit, auch mehr Geld verdienen kannst. Lass uns Dir ein paar Szenarien vorstellen und direkt passende Vorschläge dazu machen.
Tätigkeit | Möglicher Verdienst (EUR) | Geschätzter Zeitaufwand | Frequenz |
Online-Umfragen | 5-20 EUR pro Umfrage | 10-30 Minuten | Täglich bis mehrmals pro Woche |
Mikro-Jobs (z.B. Clickworker) | 3-10 EUR pro Aufgabe | 5-20 Minuten | Mehrmals täglich |
Gebrauchte Artikel verkaufen | Variabel (10-200 EUR+) | 30 Minuten bis mehrere Stunden | Einmalig pro Artikel |
Freelancing (z.B. Texterstellung) | 10-50 EUR pro Auftrag | 1-3 Stunden | Je nach Auftrag, mehrmals pro Woche |
Lieferdienste (z.B. Essen liefern) | 12,41-15 EUR pro Stunde | Pro Schicht (2-8 Stunden) | Täglich bis mehrmals pro Woche |
Nachhilfe geben | 15-30 EUR pro Stunde | 1-2 Stunden pro Sitzung | Mehrmals pro Woche |
Teilnahme an medizinischen Studien | 50-1000 EUR pro Studie | 1 Tag bis mehrere Wochen | Selten bis mehrmals im Jahr |
Nebenjob im Einzelhandel | 12,41-15 EUR pro Stunde | 4-8 Stunden pro Schicht | Mehrmals pro Woche |
Gassi gehen mit Hunden | 10-20 EUR pro Spaziergang | 30-60 Minuten | Täglich bis mehrmals pro Woche |
Fotografien verkaufen (Stockfotos) | 1-50 EUR pro Foto | 1-2 Stunden pro Session | Passives Einkommen, unregelmäßig |
Flaschenpfand sammeln | 0,25 EUR pro Flasche | Variabel (1-2 Stunden) | Mehrmals pro Woche |
Interessante Portale für Nebenjobs
Die folgenden Portale bieten eine Vielzahl von kurzfristigen Beschäftigungsmöglichkeiten in verschiedenen Bereichen, von Promotion über Gastronomie bis hin zu handwerklichen Tätigkeiten.
- Promotionbasis.de – Plattform für Promotion-, Event- und Messejobs.
- Gelegenheitsjobs.de – Portal für diverse Neben- und Aushilfsjobs.
- Instaff.jobs – Vermittelt Personal für Events, Gastronomie und Promotion.
- Zenjob.com – App-basierte Plattform für flexible Nebenjobs auf Abruf.
- Nebenjob.de – Bietet eine breite Auswahl an Nebenjobs und kurzfristigen Tätigkeiten.
- Jobmensa.de – Plattform speziell für Studenten, die kurzfristige Jobs und Nebenjobs suchen.
- Studentjob.de – Portal für kurzfristige und flexible Jobs, insbesondere für junge Menschen und Studenten.
- Gigwork.de – Vermittelt kurzfristige und flexible Jobs in verschiedenen Branchen.
- Yoopies.de – Plattform für kurzfristige Jobs im Bereich Kinderbetreuung, Haushaltshilfe und Tierbetreuung.
- Helpling.de – Plattform für kurzfristige Jobs im Reinigungssektor.
- MyHammer.de – Vermittelt kurzfristige handwerkliche Jobs und Dienstleistungen.
Wann muss ich Nebeneinkünfte versteuern?
Bedenke, dass Einkommen in Deutschland zu versteuern ist. Das gilt auch für Nebeneinkünfte. In vielen Fällen - bei dauerhafter Tätigkeit und Gewinnerzielungsabsicht - müsstest Du Dich sogar selbstständig machen (z. B. als Einzelunternehmer oder Freiberufler).
410-Euro-Grenze: Einkünfte aus Nebenverdiensten bleiben bis zu 410 EUR jährlich steuerfrei. Das bedeutet, dass Du diese Einkünfte nicht versteuern musst. Überschreiten Deine Nebeneinkünfte diesen Betrag, musst Du den gesamten Betrag versteuern, aber es gibt dennoch auch hier Erleichterungen.
Steuerfreibetrag: Dies ist der allgemeine Betrag des Einkommens, der steuerfrei bleibt. Im Jahr 2024 beträgt der Grundfreibetrag 11.604 EUR. Einkommen bis zu diesem Betrag ist von der Einkommensteuer befreit. Verdienst Du mehr, wird nur das Einkommen über diesem Betrag besteuert. Angeben musst Du trotzdem alle Einkünfte, selbst wenn diese deutlich unter diesem Betrag liegen.
Minijob: Ab 2024 liegt die Einkommensgrenze für einen Minijob bei 538 EUR pro Monat. Minijobs sind für den Arbeitnehmer weiterhin sozialversicherungsfrei, das heißt, es fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalsteuer, die den Lohn des Minijobbers nicht mindert. Solange das monatliche Einkommen aus dem Minijob die 538 EUR nicht überschreitet, bleibt der Verdienst steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden, sofern keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen. Minijobs eignen sich daher gut für ein steuerfreies Zusatzeinkommen.
Arbeitslos: Was gilt bei einem Zuverdienst?
Wenn Du arbeitslos bist und Arbeitslosengeld I (ALG I) erhältst, darfst Du bis zu 165 EUR pro Monat hinzuverdienen, ohne dass Dein Arbeitslosengeld gekürzt wird. Verdienste darüber hinaus werden auf das ALG I angerechnet und reduzieren es entsprechend.
Beim Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II oder "Hartz IV") gelten andere Regeln: Hier sind 100 EUR pro Monat anrechnungsfrei. Darüber hinaus gibt es gestaffelte Freibeträge:
- Von 101 EUR bis 1.000 EUR: 20 % des Einkommens sind anrechnungsfrei.
- Von 1.001 EUR bis 1.200 EUR (bzw. bis 1.500 EUR, wenn man Kinder hat): 10 % sind anrechnungsfrei.
Alles, was darüber hinausgeht, wird vollständig auf die Leistungen angerechnet.