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    Ein Blogbeitrag von: Regina [Der Inhalt stellt keine Rechts-, Finanz-, Steuer- oder Anlageberatung dar.]

    Kapitalertragsteuer Schweiz: Vorsicht Einkommen-, Vermögen- und Quellensteuer

    Viele Privatiers spielen mit dem Gedanken, in scheinbar steuerlich begünstige Staaten auszuwandern, um weniger oder sogar in manchen Bereichen gar keine Steuer zu zahlen. Was Kapitalerträge aus Geldanlagen betrifft, ist auch unser in Teilen deutschsprachiges Nachbarland immer wieder Thema: die Schweiz. Denn eine Kapitalertragsteuer wie in Deutschland wird dort nicht erhoben. Doch das ist nur die halbe Wahrheit. 

    Kapitalertragstreuer Schweiz

    In der Schweiz ist nicht alles Gold, was glänzt: Zwar gibt es keine Kapitalertragsteuer für Privatpersonen, dafür unterliegen solche Einkünfte ganz regulär der Einkommensteuer. Foto: Kanizphoto, Getty Images - Canva Pro

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      Einkommensteuerpflichtige Kapitalerträge

      Während Dividenden und Zinsen in Deutschland pauschal besteuert werden und die Sache damit erledigt ist, sofern man keine Günstigerprüfung beantragt, unterliegen einige Kapitalerträge in der Schweiz der regulären Einkommensteuer. Und nicht nur das: Auch das Vermögen wird in der Schweiz besteuert - anders als in der Bundesrepublik.

      Steuerfreie und steuerpflichtige Erträge [für Privatanleger]

      Nicht der Einkommensteuer unterliegen:

      • Kursgewinne auf Aktien
      • Gewinne durch Handel mit Kryptowährungen

      Der Einkommensteuer unterliegen hingegen:

      • Dividenden
      • Einkünfte aus Vermietung / Verpachtung sowie der Eigenmietwert
      • Erträge aus fest verzinsten Anlageformen wie Tages- und Festgeldkonten

      Einfach ausgedrückt sind Einkünfte aus Kapitalanlagen immer dann zu versteuern, wenn diese gesichert sind. Spekulative Einkünfte sind in der Regel steuerfrei. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir Dir aber immer, Rücksprache mit Fachleuten vor Ort zu halten. Wir bieten hier schließlich keine Steuerberatung an.

      Wer gilt als Privatanleger?

      Nicht immer wird es einfach sein, als Privatier zu den Privatanlegern zu zählen - jedenfalls nach den in der Schweiz geltenden Voraussetzungen. Werfen wir mal einen Blick auf die Bedingungen:

      1. Kapitalerträge dürfen maximal 50 % Deines Nettoeinkommens ausmachen.
      2. Du musst Wertpapiere mindestens 6 Monate lang im Depot halten.
      3. Dein Handelsvolumen pro Kalenderjahr beträgt maximal das Fünffache des Wertschriften- und Guthabenbestands zu Beginn des Steuerjahrs.
      4. Du finanzierst Deine Geldanlage mit eigenen Mitteln und nicht durch Kredite.
      5. Den Handel mit Derivaten und Option verwendest Du ausschließlich zur Absicherung Deiner eigenen Wertpapiere.

      Dennoch oftmals vergleichsweise niedrige Belastung

      Für alle mit einem guten bis hohen Einkommen wird die Gesamtbelastung in puncto Steuern vertretbar sein - nicht jedoch zwingend für die ganz Reichen. Das liegt vor allem daran, dass:

      1. die Vermögenssteuer im Promillebereich liegt und
      2. die individuellen Einkommensteuersätze stark vom Wohnkanton abhängen.

      Hintergrund: Die Einkommensteuer in der Schweiz setzt sich aus der direkten Bundessteuer, der kantonalen sowie der auf Gemeindeebene erhobenen Steuern zusammen. Nur die Bundessteuer ist einheitlich geregelt. Am niedrigsten liegen die Vermögens- und Einkommensteuern (Stand 2024) in den Kantonen Zug, Schwyz und Nidwalden.

      Was gilt bei der Quellensteuer?

      Bei Quellensteuer denken Anleger wahrscheinlich zunächst an die 35 %, die man als Deutscher auf in der Schweiz erwirtschaftete Kapitalerträge zahlen muss und sich später (teilweise) dank Doppelbesteuerungsabkommen zurückholen kann.

      Wer aber in die Schweiz auswandert, muss zusätzlich zur Einkommensteuer eine Quellensteuer entrichten. Deren Höhe ist von Kanton zu Kanton verschieden. Diese Art der Quellensteuer entfällt, sobald man eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (Ausweis C) erhält. 

      Wichtiger Hinweis: Der Inhalt stellt keine Rechts-, Finanz-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für verlässliche Informationen solltest Du immer eine entsprechend zertifizierte Fachperson konsultieren.

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      Die Autorin

      Als freie Autorin und Bloggerin ist Regina nicht nur für privatier-werden.de, sondern auch für Dienstleister in der Finanzbranche aktiv. Hier teilt Regina neben allgemeinen Informationen auch eigene Erfahrungen und MeinungenDie Inhalte stellen entsprechend KEINE Anlage-, Rechts-, Steuer- oder Lebensberatung dar.

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