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    Ein Blogbeitrag von: Regina [Der Inhalt stellt keine Rechts-, Finanz-, Steuer- oder Anlageberatung dar.]

    Zusatzverdienst als Rentner: Was ist steuerfrei - was muss man versteuern?

    Die gesetzliche Rente allein reicht selten, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Wer nicht entsprechend privat vorgesorgt hat, könnte also noch ein wenig arbeiten müssen. Auch ohne zu müssen, möchten viele Rentnerinnen und Rentner noch aktiv bleiben, einer Tätigkeit nachgehen und das Geld mitnehmen - wieso auch nicht. Doch neben etwaigen Auswirkungen auf die Krankenkassenbeiträge bei einem Zusatzverdienst neben der Rente, ist auch der steuerliche Aspekt zu berücksichtigen. Wir klären auf.

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    Steuern auf Rente und Zusatzverdienst

    Wir versuchen es, ganz einfach auf den Punkt zu bringen:

    1. Die gesetzliche Rente wird gemäß des zu versteuernden Anteils besteuert. Der Freibetrag hängt vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. 
    2. Über den Rentenfreibetrag hinaus gilt dann noch der Grundfreibetrag von aktuell 11.604 Euro im Jahr (Stand 2024). Übersteigt der steuerpflichtige Anteil der Rente diesen Betrag nicht, wird keine Einkommensteuer fällig. 
    3. Jeder Zusatzverdienst, der nicht separat besteuert wird (Kapitalerträge) oder steuerfrei ist (Minijob), erhöht das zu versteuernde Einkommen.

    Beispiel: Rente und Job

    Praxisbeispiel: Du zahlst dank Rentenfreibetrag und Grundfreibetrag keine Einkommensteuer, nimmst jedoch jetzt einen sozialversicherungspflichtigen Job an. Rentenkassenbeiträge müssen nun nicht mehr einbehalten werden, Lohnsteuer führt der Arbeitgeber aber dennoch ab. Und diese Steuer berechnet sich zunächst einmal auf den Lohn, nicht jedoch auf Dein gesamtes steuerpflichtiges Einkommen, zu dem auch Deine Rente gehört.

    Du bist also verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, damit das Finanzamt Deine tatsächliche Steuerlast aus sämtlichen Einkünften kalkulieren kann. Hier kommt es dann gegebenenfalls zu Nachzahlungen.

    Auch auf die Krankenkassenbeiträge, die prinzipiell von der Rentenversicherung abgeführt werden, kann ein Zusatzverdienst Auswirkungen haben.

    Rentnerinnen und Rentner dürfen mittlerweile unbegrenzt hinzuverdienen, ohne Rentenkürzungen fürchten zu müssen. Auch bei Erwerbsminderungsrenten gelten seit dem 1. Januar 2024 höhere Hinzuverdienstgrenzen.

    Die Freibeträge sinken jedoch Jahr für Jahr. Aktuell (Stand 2024) sind 16 % der Rente steuerfrei. Bis 2040 werden diese jedoch gänzlich abgeschafft. Wer dann in Rente geht, muss 100 %% seiner Rente versteuern.

    Wichtiger Hinweis: Der Inhalt stellt keine Rechts-, Finanz-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für verlässliche Informationen solltest Du immer eine entsprechend zertifizierte Fachperson konsultieren.

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    Die Autorin

    Als freie Autorin und Bloggerin ist Regina nicht nur für privatier-werden.de, sondern auch für Dienstleister in der Finanzbranche aktiv. Hier teilt Regina neben allgemeinen Informationen auch eigene Erfahrungen und MeinungenDie Inhalte stellen entsprechend KEINE Anlage-, Rechts-, Steuer- oder Lebensberatung dar.

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