Unternehmensbeteiligung für Investoren: die verschiedenen Möglichkeiten [Geldanlage]
Die meisten Menschen werden wissen, dass man sich mit Aktien an Unternehmen beteiligen kann. Doch das ist längst nicht die einzige Möglichkeit, sein Kapital auf diese Weise zu investieren und von potenziellen Gewinnen oder Erlösen aus dem Verkauf des Unternehmens zu profitieren.
Anteile an einer GmbH
Neben dem Einzelunternehmen zählt die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu den beliebtesten und damit häufigsten Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland. Nicht nur die Haftungsfrage ist interessant (da auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt) - auch die Beteiligungsmöglichkeiten sind hier ziemlich transparent.
Durch den Kauf von Anteilen können natürliche Personen (und juristische Personen) Gesellschafter an einer GmbH werden. Anteilig entsprechend ihrer Geschäftsanteile wird dann jährlich die festgelegte Dividende an die Gesellschafter ausgeschüttet.
Übrigens: Dieses Einkommen wird genau wie andere Kapitalerträge über die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert.
Stille Beteiligung
Im Gegensatz zum Erwerb von GmbH-Anteilen oder Aktien entfällt bei der stillen Beteiligung das Mitbestimmungsrecht. Stattdessen wird die Beteiligung durch einen individuellen Vertrag geregelt, in dem die Einlage oder die Ausschüttung geregelt wird. Wichtig: Auch am Verlust werden stille Gesellschafter in der Regel “beteiligt”.
Partiarisches Darlehen
Das partiarische Darlehen kommt häufig beim Crowdfunding zum Einsatz und ähnelt der stillen Beteiligung. Es gibt Schnittmengen, doch eben auch gewaltige Unterschiede. Denn das Darlehen sieht keine Beteiligung am Verlust vor - die stille Beteiligung hingegen schon. Zudem kann beim partiarischen Darlehen eine feste Verzinsung vereinbart werden.
Allerdings werden partiarische Darlehen von den Darlehensnehmern oft mit einer sogenannten qualifizierten Nachrangklausel versehen. Kommt es zu einer Insolvenz, kann der Darlehensgeber seine Forderung erst nach allen anderen Gläubigern geltend machen. Es besteht also ein hohes Risiko.
Aktien
Aktien, vor allem solche, die an der Börse gehandelt werden, ermöglichen eine sehr schnelle Unternehmensbeteiligung, die ebenso schnell wieder aufgelöst werden kann. Doch Aktie ist nicht gleich Aktie: Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen Stammaktien, Vorzugsaktien, Inhaberaktien, Namensaktien, Stückaktien und Nennwertaktien, die sich u. a. auf Handelbarkeit, Stimmrecht und Übertragbarkeit auswirken.
Fonds
Offene Fonds und geschlossene Fonds sind beides Formen einer indirekten Unternehmensbeteiligung. Indirekt bedeutet, dass es kein Mitsprache-/Stimmrecht gibt und auch die Gewinnbeteiligung auf indirekte Weise erfolgt - entweder durch Ausschüttung von Zinsen, Dividenden oder Veräußerungsgewinnen.
Welche Form der Beteiligung passt zu mir?
Je nach Beteiligungsform erhältst Du unterschiedliche Rechte und Pflichten. Letztlich ist maßgebend, ob Du ein Stimmrecht erhalten möchtest oder lediglich von Gewinnen profitieren willst. So bleibst Du als stiller Gesellschafter mehr oder weniger anonym, hast aber eben auch keine Möglichkeit, Dich inhaltlich einzubringen. Auch das Risiko bei den unterschiedlichen Beteiligungsformen solltest Du beachten - teilweise kann es an Deine Einlage gehen, bei einem partiarischen Darlehen hingegen (prinzipiell) nicht. Allerdings besteht auch hier im Falle einer Insolvenz das Risiko, sein Darlehen nicht vollständig oder überhaupt nicht zurückzubekommen. Im Zweifel gilt wie immer: Lass Dich professionell beraten.