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    Ein Blogbeitrag von: Regina [Der Inhalt stellt keine Rechts-, Finanz-, Steuer- oder Anlageberatung dar.]

    Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland

    Wenn Du Dich selbstständig machen bzw. eine Firma gründen willst, musst Du Dich für eine Rechtsform entscheiden. Die Wahl dieser Rechtsform hat immense Auswirkungen auf die Gründung, deren Kosten, die Organisationsstruktur, Haftungsfragen sowie die Buchhaltung und Steuerpflicht. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen:

    1. Einzelunternehmen
    2. Personengesellschaften 
    3. Kapitalgesellschaften
    Rechtsformen Unternehmen Deutschland

    Welche Rechtsform eignet sich für mein Vorhaben - welche Vor- und Nachteile gibt es?

    Inhalt
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      Einzelunternehmen [Gewerbe]

      • Du betreibst die Firma als natürliche Person und alleiniger Inhaber.
      • Du haftest unbeschränkt mit Deinem gesamten privaten Vermögen.
      • Deine Firma zahlt Gewerbesteuer.
      • Dein Gewinn wird neben der Gewerbesteuer über die Einkommensteuer besteuert. 
      • Stammkapital ist nicht notwendig.
      • Bei der Buchführung reicht die einfache Buchführung mit EÜR.
      • Zur Gründung genügt eine Gewerbeanmeldung bei der Stadt bzw. Gemeinde.

      Freiberufler [selbstständige Tätigkeit]

      • Als Freiberufler giltst Du, wenn in einem freien Beruf arbeitest (z.B. Arzt, Anwalt, Architekt, Journalist, Musiker, Künstler, Fotograf).
      • Du haftest unbeschränkt mit Deinem gesamten privaten Vermögen.
      • Stammkapital ist nicht notwendig.
      • Bei der Buchführung reicht die einfache Buchführung mit EÜR.
      • Zur Gründung genügt die steuerliche Erfassung beim Finanzamt. 
      • Gewerbesteuer wird nicht fällig.

      Personengesellschaften

      Personengesellschaften sind durch ihre flexible Struktur und die direkte Beteiligung der Gesellschafter an der Geschäftsführung vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen geeignet.

      Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

      • Die GbR besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern.
      • Es ist keine Eintragung ins Handelsregister erforderlich.
      • Die Geschäfte werden gemeinsam geführt. 
      • Es besteht eine unbeschränkte Haftung der Gesellschafter mit ihrem privaten Vermögen.
      • Die Gründung ist formlos möglich.
      • Es genügt die einfache Buchführung mit EÜR. 
      • Ob die GbR Gewerbesteuer zahlt, hängt von der Art der Geschäftstätigkeit ab.

      Offene Handelsgesellschaft (OHG)

      • Zur Gründung braucht es mindestens zwei Gesellschafter.
      • Es ist ein Handelsregistereintrag erforderlich.
      • Die Geschäftsführung erfolgt gemeinsam.
      • Alle Gesellschafter haften persönlich.
      • In puncto Buchführung bedarf es der doppelten Buchführung und Bilanzierung.

      Kommanditgesellschaft (KG)

      • Zur Gründung braucht es mindestens einen Komplementär (unbeschränkt haftend) und einen Kommanditist (beschränkt haftend).
      • Die Eintragung ins Handelsregister ist erforderlich.
      • Der Komplementär führt die Geschäfte, während der Kommanditist in der Regel nur als Kapitalgeber fungiert.
      • Bei einer KG gilt die doppelte Buchführung. 
      • Die KG zahlt Gewerbesteuer.

      Kapitalgesellschaften

      Durch ihre Haftungsbeschränkung und die Möglichkeit, großes Kapital zu mobilisieren, sind Kapitalgesellschaften insbesondere für größere Unternehmungen und Investitionsvorhaben attraktiv. Im Gegensatz zu Personengesellschaften sind Kapitalgesellschaften eigenständige Steuersubjekte, die neben der Gewerbesteuer auch der Körperschaftssteuer in Höhe von 15 % unterliegen.

      Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

      • Es ist mindestens ein Gesellschafter notwendig.
      • Die Haftung der Firma ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
      • Ein Eintrag ins Handelsregister ist zwingend erforderlich.
      • Das Mindeststammkapital der GmbH beträgt 25.000 Euro.
      • Für die Gründung solltest Du zwischen 4 und 8 Wochen sowie rund 1.000 € einplanen.

      Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG)

      • Diese Sonderform der GmbH wird häufig als "Mini-GmbH" bezeichnet.
      • Mindestens ein Gesellschafter ist zur Gründung notwendig.
      • Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
      • Eine Eintragung ins Handelsregister ist erforderlich.
      • Das Mindeststammkapital beträgt 1 Euro - allerdings gibt es eine Ansparpflicht, bis die 25.000 Euro für eine “große” GmbH erreicht sind.

      Aktiengesellschaft (AG)

      • Es braucht mindestens einen Aktionär.
      • Die Haftung der Firma ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
      • Ein Handelsregistereintrag ist erforderlich.
      • Das Mindestgrundkapital beträgt 50.000 Euro.
      • Es braucht eine Hauptversammlung, einen Aufsichtsrat und den Vorstand als gesetzliche Organe.

      Weitere Rechtsformen

      Mischformen und weitere Rechtsformen im Überblick.

      GmbH & Co. KG

      • Bei dieser Sonderform der KG, ist der Komplementär eine GmbH.
      • Diese Rechtsform vereint die Haftungsbeschränkung der GmbH mit der Flexibilität der KG.

      Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

      • Hierbei handelt es sich um eine Mischform aus KG und AG.
      • Es sind mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) sowie Aktionäre notwendig.
      • Während die Haftung des Komplementärs unbeschränkt ist, haften die Aktionäre nur mit ihren Einlagen.
      • Ein Eintrag ins Handelsregister ist erforderlich.
      • Das Mindestgrundkapital beträgt 50.000 Euro.

      Genossenschaft (eG)

      • Eine Genossenschaft verfolgt stetes den Zweck der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.
      • Eine eG braucht mindestens drei Mitglieder.
      • Es ist eine Eintragung ins Genossenschaftsregister erforderlich.
      • Die Haftung ist in der Regel auf das Genossenschaftsvermögen beschränkt.
      • Genossenschaften zahlen Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer.

      Stiftung

      • Man unterscheidet zwischen der rechtsfähigen Stiftung und einer treuhänderischen Stiftung.
      • Die Stiftung muss einen bestimmten Zweck verfolgen. Dieser darf sich auch nicht mehr wesentlich ändern.
      • Meistens werden gemeinnützige Zwecke verfolgt.
      • Bei dieser Rechtsform gibt es keine Mitglieder oder Gesellschafter, sondern Stiftungsorgane.
      • Es ist eine Eintragung ins Stiftungsverzeichnis erforderlich.
      • Stiftungen unterliegen in der Regel der Körperschafts- sowie Gewerbesteuer.

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      Die Autorin

      Als freie Autorin und Bloggerin ist Regina nicht nur für privatier-werden.de, sondern auch für Dienstleister in der Finanzbranche aktiv. Hier teilt Regina neben allgemeinen Informationen auch eigene Erfahrungen und Meinungen. Die Inhalte stellen entsprechend KEINE Anlage-, Rechts-, Steuer- oder Lebensberatung dar.

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