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    Ein Blogbeitrag von: Regina [Der Inhalt stellt keine Rechts-, Finanz-, Steuer- oder Anlageberatung dar.]

    Gesetzliche Rente + weitere Einnahmen: Was gilt bei der Krankenversicherung?

    Von der Rente alleine können und wollen viele Menschen in Deutschland nicht leben. Denn das Rentenniveau beträgt hierzulande nur rund 50 %. Nun kommt also in vielen Fällen ein Zusatzeinkommen, beispielsweise durch Vermietung von Immobilienanlagen oder Kapitalerträgen, ins Spiel. Doch inwiefern wirken sich Zusatzeinkünfte (auch solche aus einem Rentnerjob) auf die Krankenkassenbeiträge als Privatier oder Rentner aus? Denn zumindest die gesetzliche Krankenversicherung berechnet diese ja eigentlich prozentual auf Basis des Einkommens.

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    Zusatzeinkünfte beitragspflichtig?

    Ob sich Zusatzeinkünfte - und wenn welche - auf Deine Krankenkassenbeiträge auswirken, hängt davon ab, wie Du in der Rente versichert bist. Das Wichtigste auf einen Blick:

    • Pflichtversicherte Rentner in der GKV (KVdR): In diesem Fall zahlst Du Beiträge nur auf Deine gesetzliche Rente. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalerträge werden nicht berücksichtigt. Einnahmen aus einer nebenberuflichen selbstständigen Erwerbstätigkeit werden ebenfalls nicht zur Beitragsberechnung herangezogen, solange sie die Freigrenze gemäß § 226 Abs. 2 S. 1 SGB V nicht überschreiten. Jedoch könnte für eine solche selbstständige Tätigkeit eine freiwillige Versicherung in Betracht kommen.
    • Freiwillig versicherte Rentner in der GKV: Hier würden die Beiträge auf die Summe aller Einkünfte, einschließlich der gesetzlichen Rente, Kapitalerträgen und etwaigen Mieteinnahmen berechnet. 
    • Privatversicherte Rentner (PKV): Als Rentner in der PKV werden Beiträge grundlegend einkommensunabhängig erhoben. Zusätzliche Einnahmen beeinflussen die Beitragshöhe also nicht direkt.

    Minijob als Rentner: Gibt es Auswirkungen auf die Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung?

    Rentnerinnen und Rentner, die einen Minijob ausüben, zahlen für gewöhnlich keine zusätzlichen Beiträge zur Krankenversicherung. Wenn Du jedoch freiwillig versichert bist, solltest Du der Krankenkasse den Minijob melden, weil in diesem Fall Beiträge zur Pflegeversicherung anfallen können.

    Szenario 1: Krankenversicherung der Rentner (KVdR) - als Rentner pflichtversichert in der GKV

    Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner. Versichert bist Du hier, wenn Du während Deines Erwerbslebens mindestens 90 % der Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert warst. Personen, die aus ihrer Erwerbstätigkeit heraus privat versichert waren oder nicht die erforderliche Versicherungszeit in der GKV aufweisen, können hingegen nicht in die KVdR wechseln.

    Auf einen Blick:

    • Der Beitragssatz beträgt in der Regel 14,6 % plus den kassenindividuellen Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,7 % im Jahr 2024).
    • Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder Einkünfte aus der Rente einer privaten Rentenversicherung werden nicht berücksichtigt.
    • Einkünfte aus einer nicht hauptberuflichen selbstständigen Erwerbstätigkeit oder der Vermietung und Verpachtung werden nicht zur Beitragsberechnung berücksichtigt, sofern diese die Freigrenze gemäß § 226 Abs. 2 S. 1 SGB V nicht überschreiten.
    • Gesetzliche Renten aus dem Ausland sind aber auch hier voll beitragspflichtig.

    Szenario 2: Als Rentner freiwillig versichert in der GKV

    Wenn Rentner die Vorversicherungszeit nicht erfüllen oder zuvor privat versichert waren können sie sich freiwillig in der GKV versichern. Diese Form der Versicherung umfasst eine breitere Basis für die Beitragsberechnung. Es werden entsprechend alle Einkünfte berücksichtigt, einschließlich der gesetzlichen Rente, Betriebsrenten, Kapitalerträgen, Mieteinnahmen und Einkünften aus einer weiteren Erwerbstätigkeit. 

    Auf einen Blick:

    • Alle Einkünfte werden berücksichtigt, einschließlich der gesetzlichen Rente, Betriebsrenten, Kapitalerträge, Mieteinnahmen und Einkünfte aus Erwerbstätigkeit. Eine Freigrenze gibt es nicht.
    • Die Beiträge werden mindestens auf Basis einer Mindesteinnahmegrenze (2024: 1.131,67 Euro monatlich) und maximal auf das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2024: 59.850 Euro jährlich) berechnet.

    Szenario 3: Als Rentner privatversichert in der PKV

    Die private Krankenversicherung (PKV) ist eine Alternative zur GKV. Sie funktioniert anders und hat ihre eigenen Regeln zur Beitragsberechnung. Die Beiträge in der PKV richten sich nach dem individuellen Versicherungsvertrag und sind einkommensunabhängig. Zusätzliche Einnahmen wie Kapitalerträge oder Mieteinnahmen beeinflussen Deine Beitragshöhe also nicht direkt.

    Auf einen Blick:

    • Rentner, die während ihres Erwerbslebens privat versichert waren, können ihre private Krankenversicherung fortführen.
    • Freiwillig Versicherte der GKV haben jederzeit die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln - also auch im Rentenalter. Allerdings kann es hier zu sehr hohen Beiträgen kommen, weil beispielsweise die Altersrückstellungen fehlen.

    Lohnt sich die PKV im Alter?

    Die KVdR ist in der Regel für Rentner mit durchschnittlichen bis niedrigen Einkünften und geringen Zusatz-Einkünften günstiger, da sie eine klare, einkommensunabhängige Beitragserhebung bietet.

    Die PKV kann hingegen für Rentner mit hohen Einkünften, die von der Flexibilität und dem Leistungsumfang der PKV profitieren möchten und Altersrückstellungen nutzen können, vorteilhaft sein.

    Entscheidend ist, dass jeder Rentner seine individuelle finanzielle Situation, den gewünschten Leistungsumfang und die langfristige Beitragsentwicklung sorgfältig prüft, um die optimale Versicherungswahl zu treffen. Im Idealfall beschäftigt man sich frühzeitig im Leben mit dem Thema, um gegebenenfalls Vorversicherungszeiten und Wechselfristen einzuhalten oder aber bei der PKV von Altersrückstellungen zu profitieren.

    Beachte bitte, dass dieser Artikel keine verbindliche Auskunft darstellt. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest Du Dich immer an die zuständigen Stellen (Rentenversicherung, Krankenkasse) wenden. Weiterführende Informationen findest Du auch auf der Infoseite zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner bei der Deutschen Rentenversicherung

    Wichtiger Hinweis: Der Inhalt stellt keine Rechts-, Finanz-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für verlässliche Informationen solltest Du immer eine entsprechend zertifizierte Fachperson konsultieren.

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    Die Autorin

    Als freie Autorin und Bloggerin ist Regina nicht nur für privatier-werden.de, sondern auch für Dienstleister in der Finanzbranche aktiv. Hier teilt Regina neben allgemeinen Informationen auch eigene Erfahrungen und MeinungenDie Inhalte stellen entsprechend KEINE Anlage-, Rechts-, Steuer- oder Lebensberatung dar.

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