ETF: ausschüttend oder thesaurierend - was Du wissen solltest
Wer sich mit dem Thema Geldanlage beschäftigt, kommt ums Thema ETF kaum herum. Bei genauerer Sichtung der Thematik tauchen dann zwei verschiedene ETF-Varianten auf, die so manchen, der gerade erst einsteigt, vor Entscheidungsschwierigkeiten stellt: Ausschüttender oder thesaurierender ETF - welche Unterschiede gibt es und was ist besser?
Ausschüttung vs. Wiederanlage
Ausschüttende ETFs schütten, wie der Name vermuten lässt, etwas aus - und zwar die erwirtschafteten Kapitalerträge. Diese werden dann entweder jährlich, halbjährlich, quartalsmäßig oder auch monatlich auf Dein Konto überwiesen.
Thesaurierende ETFs hingegen schütten nichts aus. Stattdessen verbleiben die Erträge im ETF, wodurch der Zinseszinseffekt verstärkt wird.
Prinzipiell steht es Dir aber natürlich auch frei, die ausgeschüttelten Kapitalerträge bei ausschüttenden ETFs eigenständig zu reinvestieren. Allerdings können dabei Kosten anfallen.
Sind thesaurierende ETFs also besser?
Nein, weder die eine noch die andere Variante ist besser oder schlechter. Vielmehr kommt es auf Deine persönlichen Anlageziele an. Verkürzt ausgedrückt:
- Ein thesaurierender ETF eignet sich vor allem für langfristige Geldanlagen im Rahmen der privaten Altersvorsorge.
- Ein ausschüttender ETF ist möglicherweise die bessere Wahl, wenn Du regelmäßige Erträge für Deinen Lebensunterhalt benötigst, zum Beispiel als Privatier oder Rentner.
Wichtige Infos zur Versteuerung der ETFs
Normalerweise müssen Kapitalerträge dann versteuert werden, wenn die Zinsen ausbezahlt werden oder Gewinne durch den Verkauf von Aktien oder Fondsanteilen erzielt wurde. Bedeutet: Die ausgeschütteten Erträge von ausschüttenden ETFs sind dann im jeweiligen Steuerjahr über die Abgeltungs- bzw. Kapitalertragsteuer zu versteuern.
Doch in Deutschland sind auch thesaurierende ETFs jährlich zu versteuern, selbst dann, wenn die Erträge nicht ausbezahlt wurden. Hier spricht man von der Vorabpauschale als vorgezogene Steuer. Wie hoch diese Vorabpauschale ausfällt, hängt vom generellen Zinsniveau und dem Wert des Fondsanteils zum Jahresbeginn ab. Du solltest also immer ausreichend Geld auf Deinem Verrechnungskonto haben.
Verkaufst Du den thesaurierenden Fonds/ETF irgendwann, wird der Gewinn final besteuert und bereits gezahlte Steuer in Form der Vorabpauschalen angerechnet.