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    Ein Blogbeitrag von: Fabian [Der Inhalt stellt keine Rechts-, Finanz-, Steuer- oder Anlageberatung dar.]

    Steuererklärung als Rentner - Alles was du wissen musst

    Rente bedeutet nicht automatisch steuerfrei – das merken viele Ruheständler oft erst spät. Wer nach einem langen Arbeitsleben endlich mehr Zeit genießt, hat oft wenig Lust, sich mit dem Steuerrecht auseinanderzusetzen. Doch gerade im Ruhestand lohnt sich ein genauer Blick auf die eigenen Finanzen: Denn ob du eine Steuererklärung abgeben musst oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Dieser Artikel hilft dir, den Überblick zu behalten – egal ob du klassischer Rentner oder Privatier bist.

    Steuererklärung als Rentner
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      Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

      Nicht jeder, der im Ruhestand ist, ist automatisch steuerpflichtig. Entscheidend ist, wie hoch deine gesamten Einkünfte sind. Dabei geht es nicht nur um die gesetzliche Rente, sondern auch um weitere Einnahmen wie Betriebsrenten, private Rentenversicherungen, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge aus Zinsen und Dividenden. Auch ein Zusatzverdienst durch selbstständige Tätigkeit oder Minijobs kann steuerlich relevant sein. Mehr dazu findest du in unserem Artikel über Zusatzverdienst als Rentner und die Steuer.

      Liegt dein gesamtes Einkommen über dem sogenannten Grundfreibetrag (2025 voraussichtlich ca. 11.000 Euro für Alleinstehende), musst du in der Regel eine Steuererklärung abgeben.

      Bin ich zur Abgabe verpflichtet oder kann ich freiwillig eine Erklärung machen?

      Eine Pflicht zur Abgabe besteht unter anderem dann, wenn deine steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen oder du Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr hast. Auch wenn du mit deinem Ehepartner unterschiedliche Steuerklassen nutzt, kann das eine Pflicht zur Abgabe auslösen.

      Aber selbst wenn du nicht verpflichtet bist, kann sich eine freiwillige Steuererklärung lohnen – zum Beispiel, wenn du hohe Krankheitskosten hattest oder andere Ausgaben steuerlich geltend machen kannst.

      Welche Einkünfte sind relevant?

      Neben der gesetzlichen Rente zählen alle weiteren Einnahmen, die dir zufließen. Dazu gehören:

      • Betriebs- oder Werkspensionen
      • Leistungen aus privaten Rentenversicherungen
      • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
      • Kapitalerträge (z. B. Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne)
      • Nebenjobs oder selbstständige Tätigkeiten

      Auch Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung können mit diesen Einnahmen verrechnet werden, was unter Umständen Auswirkungen auf die Beitragshöhe hat. Eine genaue Betrachtung dieses Zusammenhangs findest du im Artikel "Gesetzliche Rente, weitere Einnahmen und die Krankenversicherung".

      Beispiel: Wann eine Steuerpflicht entsteht

      Stell dir vor, du bekommst eine gesetzliche Rente in Höhe von 15.000 Euro pro Jahr, zusätzlich eine kleine Betriebsrente von 3.000 Euro und hast 2.000 Euro Mieteinnahmen. In Summe sind das 20.000 Euro. Selbst wenn ein Teil der Rente steuerfrei bleibt, kann dein zu versteuerndes Einkommen schnell den Grundfreibetrag überschreiten. In diesem Fall bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben – selbst wenn du keine Steuern nachzahlen musst.

      Was, wenn ich kein typischer Rentner bin, sondern Privatier?

      Vielleicht verstehst du dich eher als Privatier – also jemand, der sich aus dem Erwerbsleben zurückgezogen hat und von seinem Vermögen oder Kapitalerträgen lebt. Der Übergang zum klassischen Rentner ist fließend, aber steuerlich gibt es Unterschiede. Während klassische Rentner ihre Bezüge meist aus Rentenkassen erhalten, erzielen Privatiers ihre Einkünfte aus Kapitalanlagen, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen.

      Als Privatier gelten für dich dieselben steuerlichen Grundsätze wie für jeden anderen Steuerpflichtigen: Du musst alle Einkünfte angeben, sofern sie über den Grundfreibetrag hinausgehen. Kapitalerträge unterliegen z. B. der Abgeltungsteuer, können aber im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung auch über die Einkommensteuererklärung abgerechnet werden – was sich lohnen kann. Hier spielt strategische Planung eine große Rolle.

      Wenn du früher in Rente gegangen bist, also eine Frührente beziehst, gelten möglicherweise andere Abzugsregelungen oder Abschläge. Was du dabei beachten solltest, erfährst du im BeitragFrührente: Wann gibt es Abzüge?”.

      Welche Freibeträge und Abzüge kann ich nutzen?

      Als Rentner oder Privatier stehen dir verschiedene steuerliche Entlastungen zur Verfügung. 

      • Dazu gehören etwa die Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro oder Sonderausgaben wie Krankenversicherungsbeiträge. 
      • Auch außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten kannst du absetzen. 
      • Je nach Geburtsjahr kannst du zudem vom Altersentlastungsbetrag profitieren, der dein zu versteuerndes Einkommen reduziert.

      Diese Möglichkeiten solltest du nutzen, um deine Steuerlast zu senken.

      Wie kann ich die Steuererklärung einreichen?

      Am bequemsten funktioniert die Abgabe über ELSTER, das offizielle Steuerportal der Finanzämter. Wenn dir das zu kompliziert ist, kannst du auch auf Papierformulare zurückgreifen – in Ausnahmefällen ist das noch erlaubt. Viele lassen sich auch von Familienmitgliedern unterstützen oder nutzen die Hilfe eines Steuerberaters bzw. eines Lohnsteuerhilfevereins.

      Diese Fristen gelten

      Die Steuererklärung für das Jahr 2024 musst du bis zum 31. Juli 2025 einreichen. Wenn du einen Steuerberater beauftragst, verlängert sich die Frist bis Ende Februar des Folgejahres.

      Wenn du eigentlich zur Abgabe verpflichtet bist, die Erklärung aber nicht einreichst, riskierst du Nachzahlungen, Verspätungszuschläge oder im schlimmsten Fall sogar ein Strafverfahren. Es lohnt sich also, rechtzeitig zu prüfen, ob du betroffen bist.

      ✈️ Auswandern als Rentner – was passiert mit der Steuer?

      Du planst, deinen Ruhestand im Ausland zu verbringen? Auch dann kann eine Steuerpflicht in Deutschland bestehen bleiben – etwa wenn du weiterhin Einkünfte aus Deutschland erhältst. Wie sich die Steuererklärung und Krankenversicherungspflicht im Ausland verhalten und worauf du besonders achten musst, erfährst du im ausführlichen Beitrag:

      👉 Auswandern als Rentner: alle Infos

      Fazit

      Auch im Ruhestand oder als Privatier solltest du das Thema Steuern nicht aus den Augen verlieren. Viele denken, sie seien automatisch befreit – doch das ist ein Trugschluss. Mit etwas Vorbereitung oder externer Hilfe ist die Steuererklärung gut machbar. Nutze alle möglichen Freibeträge und ziehe relevante Kosten ab – das kann sich finanziell richtig lohnen.

      Tipp: Hebe wichtige Unterlagen wie Rentenbescheide, Kontoauszüge und Belege für Krankheitskosten gut auf. Sie helfen dir später bei der Steuererklärung.

      Quellen:

      • https://www.finanz.de/steuern/grundfreibetrag/
      • https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/h/haerteausgleich/
      • https://www.mehrwertsteuerrechner.de/steuerfreibetrag/altersentlastungsbetrag/
      • https://www.lfst.bayern.de/aktuelles/termine-und-fristen
      • https://www.computerbild.de/artikel/cb-Tipps-Finanzen-Steuererklaerung-Papierform-32109487.html

      Wichtiger Hinweis: Der Inhalt stellt keine Rechts-, Finanz-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Für verlässliche Informationen solltest Du immer eine entsprechend zertifizierte Fachperson konsultieren.

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      Der Autor

      Als freier Autor und Blogger ist Fabian nicht nur für privatier-werden.de, sondern war lange Zeit auch für Dienstleister in der Finanzbranche aktiv. Hier teilt er neben allgemeinen Informationen auch eigene Erfahrungen und Meinungen. Die Inhalte stellen entsprechend KEINE Anlage-, Rechts-, Steuer- oder Lebensberatung dar.

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      Autor - Fabian

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