Einkommensteuer: die wichtigsten Infos [für (angehende) Privatiers]
Die Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer (je nach Erhebungsform) zählt zu den bekanntesten und wichtigsten Steuern in Deutschland. Selbst, wer als Privatier von seinem Vermögen lebt, ist möglicherweise einkommensteuerpflichtig. Denn über die Einkommensteuer werden nicht nur Gehälter und Einkünfte aus unselbstständiger und selbstständiger Arbeit besteuert, sondern auch “passive” Einkünfte wie beispielsweise solche aus Vermietung und Verpachtung (oder der gesetzlichen Rente). Wichtig: Kapitalerträge unterliegen hingegen der Kapitalertragsteuer (eine Sonderform der Einkommensteuer), sofern keine Günstigerprüfung beantragt wurde.

Was wird in welcher Höhe besteuert?
Gemäß Einkommensteuergesetz gibt es sieben Einkunftsarten, wobei Kapitalerträge pauschal über die Kapitalertragsteuer versteuert werden. Allerdings sind sie mit aufgeführt, weil es rein theoretisch auch möglich ist, diese über seinen persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Dafür muss man eine sogenannte Günstigerprüfung beantragen.
Die Summe der Einkünfte bildet unter Berücksichtigung der abzugsfähigen Ausgaben das zu versteuernde Einkommen. Je nach Höhe dieses Gesamteinkommens ändert sich der persönliche Steuersatz. Kurz gesagt: Je mehr Geld Du einnimmst (als Gewinn), desto höher Dein Steuersatz. Auch hier sei nochmal erwähnt: Kapitalerträge erhöhen nicht direkt den persönlichen Einkommensteuersatz, da diese bereits final durch die Kapitalertragsteuer besteuert wurden (meistens).
42 % Spitzensteuersatz und 45 % “Reichensteuer”
Der maximale Steuersatz (Spitzensteuersatz) liegt bei 42 Prozent und wir ab einem Einkommen von 58.579,00 Euro jährlich erhoben. Und da geht noch mehr: Ab einem Jahreseinkommen von 277.826,00 Euro werden 45 % fällig. Hier spricht man dann von der “Reichensteuer”. Dieser spezielle Steuersatz wurde mit dem „Steueränderungsgesetz 2007“ eingeführt und gilt seit dem 1. Januar 2007.
Die Einkunftsarten:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG)
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG)
- Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit (§ 19 EStG)
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) [in der Regel pauschale Versteuerung]
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
- Sonstige Einkünfte - Renten, private Veräußerungsgeschäfte usw. (§ 22 EStG)
Freibeträge (Grundfreibetrag und Rentenfreibetrag)
Aktuell (Stand 2024) liegt der Grundfreibetrag bei 11.604 Euro. Sofern Du weniger Einkünfte erzielst, fällt entsprechend keine Einkommensteuer an.
Solltest Du als ehemaliger Angestellter eine gesetzliche Rente beziehen oder freiwillig eingezahlt haben, so ist bislang ein gewisser Anteil steuerfrei, wodurch entweder keine oder sehr wenige Steuern auf den steuerpflichtigen Anteil fällig wurden.
Das wird sich aber ändern, denn ab 2058 werden alle Neurentner die gesetzliche Rente zu 100 Prozent versteuern müssen. Bis dahin steigt der Besteuerungsanteil jährlich um 0,5 % - aktuell (Stand 2024) liegt er bei 83 %, 2025 entsprechend bei 83,5 % und so weiter.
Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung sowie Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten und Wiedergutmachungsrenten sind hingegen steuerfrei.
Wichtig für Privatiers [und Rentner]: Wenn man ausschließlich von seinem Erspartem lebt, das Geld nicht angelegt ist und keine Zinsen oder anderen Erträge abwirft oder diese bereits vollständig versteuert wurden, könnte es sein, dass keine Einkommensteuererklärung erforderlich ist - es fällt zudem keine Einkommensteuer an. Sobald jedoch irgendwelche weiteren Einkünfte aus den sieben relevanten Einkunftsarten im Spiel sind, sollten diese in der Steuererklärung angegeben werden - selbst dann, wenn diese die Freibeträge unterschreiten.
Zudem sollten auch Rentner, die ausschließlich eine gesetzliche Rente beziehen, die bereits besteuert und netto ausgezahlt wird, eine Steuererklärung machen. Oft kann man viele Ausgaben steuerlich geltend machen. Und auch für Rentner gilt: Sobald weitere Einkünfte erzielt werden, müssen diese eh deklariert werden
Bei Fragen zur genauen steuerlichen Behandlung empfehlen wir Dir einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu konsultieren. Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar und kann unvollständig sein oder inhaltliche Fehler erhalten.